Mitmachen bei Norm für Leichte Sprache

Berlin: Im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz wurde 2016 auch ein Recht auf Informationen in Leichter Sprache verankert. Nun gibt es eine Initiative zur Entwicklung einer Norm für Leichte Sprache, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßen und vom Deutschen Institut für Normung (DIN) aufgegriffen wurde. Bei der Entwicklung von Kriterien zur Leichten Sprache im Sinne einer DIN-Norm können Interessierte mitmachen, wenn sie sich bis spätestens 18. Februar 2020 anmelden. Die LIGA Selbstvertretung fordert Selbstvertreter*innen auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Mit Schreiben vom 16. Januar 2020 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) einen „Geschäftsplan für ein DIN SPEC-Projekt nach dem PAS-Verfahren zum Thema ‚Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache'“ zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit veröffentlicht. Darin heißt es: „Anmeldungen zur Mitarbeit sowie Kommentare zum Geschäftsplan sind erbeten und bis zum 2020-02-18 an friederike.saxe@din.de zu übermitteln.“ An diesem Projekt zur Normung von Empfehlungen für Leichte Sprache können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen mitwirken. Wichtig ist aber, dass man sich bis zum 18. Februar angemeldet hat, denn danach müssen die Anmeldungen und Rückmeldungen nicht mehr angenommen werden.

Im ersen Schritt geht es um einen Geschäftsplan für ein entsprechendes Normungsverfahren. Dazu heißt es in der Ankündigung: „Über die tatsächliche Durchführung des Projekts entscheidet die Geschäftsleitung von DIN im Nachgang an die Veröffentlichung dieses Geschäftsplans. Kommt das Projekt zustande, werden alle Akteure, die sich fristgerecht zur Mitarbeit angemeldet oder den Geschäftsplan kommentiert haben, zum Kick-Off eingeladen.“ Diese Kick-Off-Veranstaltung ist bereits für den 3. März 2020 geplant.

Worum es bei diesem Verfahren genau geht, wird in der Zielbeschreibung deutlich. Dort heißt es: „Mit der DIN SPEC PAS ‚Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache‘ werden Autoren einheitliche Empfehlungen an die Hand gegeben, um Texte in Leichter Sprache zu verfassen oder vorhandene Texte in Leichte Sprache zu übersetzen. Diese Empfehlungen können der Qualitätssicherung und als Kriterien bei Ausschreibungen dienen. Ziel der Leichten Sprache ist es, kommunikative Barrieren für Menschen mit Kommunikationseinschränkungen abzubauen um ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erleichtern. Die DIN SPEC PAS ‚Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache‘ soll insbesondere dazu dienen, die gesetzlichen Anforderungen, formuliert in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung zum Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0, 2019) zum Thema Leichte Sprache zu erfüllen und zu präzisieren. Damit unterstützt sie z. B. öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen den gesetzliche Vorgaben Rechnung zu tragen.“

So wichtig und richtig es ist, dass klare Qualitätskriterien für eine Leichte Sprache entwickelt werden, umso verwunderter zeigten sich einzelne Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen über das ihnen erst diese Woche bekanntgewordene und wieder einmal recht kurze Beteiligungsverfahren. Auch die Tatsache, dass bei den bisherigen Organisationen und Personen keine Selbstvertreter*innen aufgeführt werden, löste Verwunderung aus. Das NETZWERK ARTIKEL 3 und die LIGA Selbstvertretung fragen sich daher, ob es bei der Leichten Sprache wie bei einigen anderen Entwicklungen in der Behindertenarbeit nun auch so läuft, dass die Betroffenen gut dafür sind, für ihre Rechte zu kämpfen und Gesetzesänderungen durchzusetzen. Wenn es aber um die konkrete Ausführung der Bestimmungen und damit auch das damit zu machende Geschäft geht, haben die Betroffenen das Nachsehen und man sei schnell wieder beim alten Grundsatz: „Alles über uns ohne uns“. In dieses Bild passe auch, dass die Informationen über den Prozess nicht in Leichter Sprache vorliegen, bzw. dies bisher nicht bekannt ist.

Deshalb ruft das NETZWERK ARTIKEL 3 und die LIGA Selbstvertretung gerade behinderte Menschen für die Leichte Sprache wichtig ist, dazu auf, sich am Normungsprozess zu beteiligen und sich bis 18. Februar dafür anzumelden. Der Partizipationsgedanke müsse auch in diesem Bereich mit Leben gefüllt werden.

Link zur Ausschreibung des Normungsprozesses mit den Infos zur Kommentierung und Anmeldung