Ausnahmen zu Besuchsverboten in Einrichtungen umsetzen

Erfurt: Die LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen (LIGA Selbstvertretung Thüringen) setzt sich für die Sicherstellung der Ausnahmen zum generellen Besuchsverbot in besonderen Wohnformen ein. Dazu hat sich die LIGA an die zuständige Behörde gewandt.

Bei der Durchführung des Thüringer Gesetzes über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz – ThürWTG) müsse im Zusammenhang mit dem Coronavirus in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen die Spielräume genutzt werden, dass Bewohner*innen auch weiterhin soziale Kontakte pflegen könnten.

In ihrem Schreiben kritisiert die LIGA Selbstvertretung Thüringen, dass vonseiten der Betreiber von Einrichtungen und besonderen Wohnformen festgestellt werde, dass diese nicht die geforderten Maßnahmen für Ausnahmeregelungen zum generellen Besuchsverbot erfüllen könnten. Damit würden diese ein generelles Besuchsverbot nur mit Ausnahmen der ethisch oder rechtlich notwendigen Besuche aussprechen. Diese Umkehrung der Notfallregelung zur Regel sei nicht hinnehmbar, so dass die LIGA die Verantwortlichen auffordert, Abhilfe im Sinne der Betroffenen zu schaffen.

In der Praxis bedeute das derzeitige Vorgehen eine Täuschung der Bewohner*innen und der Angehörigen und sei ein Armutszeugnis der Betreiber dieser Wohneinrichtungen. Deren Geeignetheit dürfe dann auch an dieser Stelle in Frage gestellt werden. Denn es sei doch gerade deren Aufgabe, auch Lösungen anzubieten. Besuche von Angehörigen und Betreuer*innen dienten auch der Transparenz und der Kontrolle, was in den Einrichtungen in Ausübung des besonderen Gewaltverhältnisses geschehe, betont die LIGA Selbstvertretung in ihrem Schreiben an die zuständige Behörde. So würden spezielle Kontakträume oder Begegnungen mit Sicherheitsabstand im Freigelände auch ihren Zweck erfüllen.

„Wir sehen auch die Sicherung der Gesundheit der Bewohner*innen als vorderstes Ziel, aber die Risiken einer Corona-Infizierung rechtfertigen nicht jede Gegenmaßnahme, wenn es andere weniger die Rechte der Bewohner einschränkende Maßnahmen gibt. Ein Übermaß an Reaktionen können an anderer Stelle zu psychischen und gesundheitlichen Gefährdungen der Bewohner*innen führen. In dieser Situation sehen wir Rechte der Bewohner*innen der besonderen Wohnformen einem besonderen Stress ausgesetzt. Das sollte Anlass geben, dass die Heimaufsicht verstärkte Kontrollen vor Ort durchführt und die geforderten Dokumentationen der Betreiber zeitnah geprüft werden. Bitte teilen Sie uns mit, wie häufig jetzt Kontrollen vor Ort durchgeführt werden oder zumindest die Betreiber Ihnen Bericht erstatten müssen“, schreibt die LIGA in ihrem Brief. „Zudem fordern wir Sie daher auf, die Betreiber*innen der besonderen Wohnformen mit Fristsetzung ihrerseits aufzufordern, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der in der o.a. Allgemeinverfügung dargelegten Ausnahmen des Besuchsverbots zu ergreifen und diese der Heimaufsicht, den Bewohner*innen und den Angehörigen mitzuteilen.“