Magdeburg: Zu einer Fachveranstaltung mit dem Titel „Personenzentrierte Hilfeplanung und Hilfen im Sozialraum als Alternative zu angebotszentrierten Einrichtungen: Vorschläge der LIGA Selbstvertretung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt“ lädt die LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. am 2. April von 10.00 bis 16.00 Uhr ins Alte Rathaus Magdeburg, Francke-Saal, Alter Markt 6, 39104 Magdeburg ein.
Mit der Inkraftsetzung verschiedener Teile des Bundesteilhabegesetzes müssen in allen Bundesländern neue Landesrahmenverträge zur Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 SGB IX verhandelt und vereinbart sowie Arbeitsgemeinschaften zur Weiterentwicklung der Angebotslandschaft gegründet werden. „Wesentliche Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz sind die Sozialraumorientierung von Leistungen, der Vorrang des Wohnens außerhalb besonderer Wohnformen, die Personenzentrierung und Nutzerbeteiligung bei der Hilfeplanung und der Leistungserbringung, sowie die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen in vormals stationären und teilstationären Einrichtungen. Damit bestehende ambulante und stationäre Angebote nicht nur auf dem Papier in personenzentrierte Leistungen umgewandelt werden, bedarf es neuer Planungsinstrumente und neuer Angebotsformen“, heißt es in der Einladung zur Veranstaltung. Die LIGA Selbstvertretung will mit dieser Fachveranstaltung auch Vorschläge für die Gestaltung des neuen Landesrahmenvertrages in Sachsen-Anhalt und Argumente für die vom Land Sachsen-Anhalt benannte beteiligte maßgebliche Interessenvertretung, dem Landesbehindertenbeauftragten, für die Verhandlungen liefern.
Der von der LIGA Selbstvertretung Sachsen-Anhalt zusammen mit dem Verein Klippel-Feil-Syndrom und dem Verein zur sozialen und beruflichen Integration organisierte Fachtag wird sich daher mit vorhandenen und erfolgreich erprobten Instrumenten und Erfahrungen mit personenzentrierter Teilhabeplanung und der De-Institutionalisierung von Einrichtungen beschäftigen. Dabei sollen insbesondere auch Betroffene mit ihren persönlichen Erfahrungen des Einsatzes dieser Instrumente zu Wort kommen. Vertreter*innen der LIGA Selbstvertretung aus Thüringen werden über die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag in Thüringen und den dort vorgeschlagenen Einsatz der oben genannten Instrumente berichten.
Die Veranstaltung richtet sich an Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeauftragte, Teilhabemanager*innen, Mitarbeiter*innen in Sozialverwaltungen, politisch Verantwortliche und andere an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention interessierte Personen.
Die Anmeldung für die Veranstaltung muss spätestens bis zum 6.03. per Mail an liga-selbstvertretung-st@online.de oder per Fax unter 03461 441346 erfolgen. Dort kann man das entsprechende Anmeldeformular anfordern.