Weiße Flecken zur Teilhabeberatung füllen

Kassel: Angesichts der Tatsache, dass es bei den bisher eingereichten Anträgen bzw. bei der Bewertung eingegangener Anträge zur ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung noch eine Reihe von weißen Flecken gibt, fordert die LIGA Selbstvertretung Selbstvertretungsorganisationen auf, die Chance für Anträge bis Ende November zu nutzen, um eine unabhängige Teilhabeberatung im Sinne des Peer Counselings flächendeckend zu gewährleisten.

„Aufgrund der großen Anzahl an eingereichten Anträgen werden in einigen Bundesländern die vorhandenen Fördermittel bereits im Rahmen der ersten Antragsrunde gebunden. Daher empfehlen wir von einer Antragstellung in diesen Bundesländern abzusehen. Dies betrifft die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz“, heißt es auf der Internetseite der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub), die die Antragstellung für die unabhängige Teilhabeberatung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bearbeitet. „Für die zweite Antragsrunde wird empfohlen, ab sofort Anträge bis zum 30. November 2017 in folgenden Bundesländern und Regionen einzureichen“, heißt es dann weiter mit der Aufzählung der folgenden Regionen, wo noch eine Antragstellung Sinn macht.

Bundesland

in folgenden Kreisen/Städten*

Baden-Württemberg

Alb-Donau-Kreis, Biberach, Heidenheim, Konstanz, Lörrach, Ulm, Waldshut

Bayern

landesweit

Brandenburg

Elber-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark

Hessen

Stadt +LK Offenbach, Lahn-Dill-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Stadt Frankfurt

Mecklenburg-Vorpommern

landesweit

Niedersachsen

LK Cuxhaven, Osterholz, Wittmund, Heidekreis, Hameln-Pyrmont, Wolfenbüttel, Helmstedt, Wesermarsch, Oldenburg, Diepholz, Städte: Delmenhorst, Wolfsburg. LK Gifhorn, Rotenburg/Wümme, Stadt Braunschweig

Nordrhein-Westfalen

Kreis Düren, Stadt Herne, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

Saarland

Kreise Merzig-Wadern, St. Wendel, Saarlouis, Saarpfalzkreis

Sachsen

Landkreis Sächsiche Schweiz – Osterzgebirge, Erzgebirgskreis, Stadt Chemnitz, Landkreis Bautzen

Sachsen-Anhalt

Salzwedel, Jerichower Land, Börde, Harz, Wittenberg, Salzlandkreis

Schleswig-Holstein

landesweit

Thüringen

Westen: Landkreis Gotha Osten: LK Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Stadt Gera. Süden: LK Sonneberg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meinigen, Stadt Suhl. Norden: LK Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich, Kyffhäuser, Sömmerda.

„Auch wenn nur noch gut ein Monat Zeit ist und das Antragsverfahren alles andere als einfach ist, fordern wir bstvertretungsorganisationen in den entsprechenden Regionen auf, sich einzumischen und entweder selbst Anträge zu stellen oder diese zusammen mit Bündnispartnern auf den Weg zu bringen, die eine echte unabhängige Beratung im Sinne des Peer Counselings sicherstellen, wie es im Bundesteilhabegesetz vorgesehen ist“, erklärte der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul in Kassel.

Link zur Internetseite mit den entsprechenden Informationen zur Antragstellung