Noch weiße Flecken bei der Teilhabeberatung

Berlin: Auch wenn die Organisationen, die bereits Anträge für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes gestellt haben, die Bescheide erst ab Anfang November sukzessive bekommen werden, zeichnet sich ab, dass es noch weiße Flecken gibt. Daher ist für einige Regionen in Deutschland noch bis zum 30. November 2017 eine Antragstellung möglich.

„Aufgrund der großen Anzahl an eingereichten Anträgen werden in einigen Bundesländern die vorhandenen Fördermittel bereits im Rahmen der ersten Antragsrunde gebunden. Daher empfehlen wir von einer Antragstellung in diesen Bundesländern abzusehen. Dies betrifft die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz“, heißt es auf der Internetseite der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub), die die Antragstellung für die unabhängige Teilhabeberatung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bearbeitet. „Für die zweite Antragsrunde wird empfohlen, ab sofort Anträge bis zum 30. November 2017 in folgenden Bundesländern und Regionen einzureichen“, heißt es dann weiter mit einer Aufzählung der Regionen in einzelnen Bundesländern, wo noch eine Antragstellung Sinn macht.

Link zur Internetseite mit den entsprechenden Informationen