LIGA unterstützt Vorschlag zur Barrierefreiheit

Die LIGA Selbstvertretung unterstützt den Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen für gesetzliche Regelungen im Behindertengleichstellungsrecht zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit. Die LIGA appellierte dabei an die Bundestagsabgeordneten, endlich klare und verpflichtende Regelungen für barrierefreie Angebote von privaten Anbietern öffentlicher Angebote zu verabschieden.

„Der Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen stärkt den Ansatz der angemessenen Vorkehrungen und gibt dem bisher recht zahmen Tiger der Zielvereinbarungen Zähne“, erklärte Ottmar Miles-Paul, einer der Sprecher der LIGA Selbstvertretung im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Der bloße Verweis auf die Bewusstseinsbildung, die komplizierten Zielvereinbarungen, ausstehende Untersuchungen oder spätere Möglichkeiten zur Regelung der Barrierefreiheit seien angesichts der mittlerweile 15jährigen Erfahrungen mit dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz billige Ausreden.

„Wenn es den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition wichtiger ist, der Wirtschaft keine Auflagen zu machen, anstatt sich auf die Seite behinderter und älterer Menschen zu stellen, die durch Barrieren diskriminiert werden, sollen sie dies auch so sagen anstatt billige Ausflüchte zu suchen. Dann kann man dies klar benennen, wenn von diesen zukünftig ’scheinheilig‘ über die Wichtigkeit der Barrierefreiheit schwadroniert wird“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Allein die Datenbank von Wheelmap zeige über 154.000 nicht barrierefreie Orte in Deutschland an. Die Abgeordneten hätten immer noch die Chance, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf entsprechend zu ändern. Der Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen biete hierfür nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung einen guten Ansatz. „Es lohnt sich die Bundestagsdebatte am 17. März von 10:30 – 12:00 Uhr aufmerksam zu verfolgen. Der nächste Wahlkampf komme bestimmt“, so Ottmar Miles-Paul.

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen schlägt folgende Änderungen vor:

„In das ‚Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts‘ wird ein Artikel 1a eingefügt. Dieser enthält zwei Änderungen:

1. In § 3 wird ein Absatz 2a AGG eingefügt:
‚(2a) Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen ist eine Benachteiligung, soweit geeignete und erforderliche Maßnahmen unterlassen werden, die gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, erlangen kann und diese in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis die
Vertragspartner nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.‘

2. In § 19 AGG wird ein Absatz 2a eingefügt:
‚(2a) Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen wegen Versagung angemessener Vorkehrungen gemäß § 3 Absatz 2a in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis ist unzulässig. Die Vorschriften nach § 21 und über das Schlichtungsverfahren nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz sind entsprechend anzuwenden.‘

In Artikel 1 des ‚Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts‘ wird unter der Nummer 6. ein Buchstabe c) aufgenommen, der in § 5 BGG einen Absatz 2a einfügt:
‚(2a) Bei Verhandlungen über Zielvereinbarungen, die nach Auffassung der Verbände nach § 13 Abs. 3 der Umsetzung angemessener Vorkehrungen dienen, findet bei einer Nichteinigung das Schlichtungsverfahren nach § 16 statt. § 15 Absatz 2 gilt entsprechend.“

Mit diesen geringfügigen Änderungen könnten nach Ansicht des Forums behinderter Juristinnen und Juristen wesentliche Probleme des Ausschlusses behinderter Menschen aus dem öffentlichen Leben beseitigt und die Zugänglichkeit im Sinne des Artikels 9 UN-BRK hergestellt werden.

Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen