Keine Verschlechterungen im Bundesteilhabegesetz

Für Mitte März wird die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet. Angesichts aktueller Diskussionen und des ersten Arbeitsentwurfes vom Dezember 2015 zeigt sich die LIGA Selbstvertretung als politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland besorgt über drohende Verschlechterungen für behinderte Menschen.

„Konkrete Verbesserungen zur Teilhabe, Selbstbestimmung und für die Inklusion behinderter Menschen durch die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind in Deutschland längst überfällig. Mit dem Bundesteilhabegesetz muss die Bundesregierung endlich einen großen Sprung nach vorne machen. Dabei darf es keinesfalls zu Verschlechterungen bzw. zur Schlechterstellung bestimmter Gruppen durch das Bundesteilhabegesetz kommen“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung.

So dürfe es beispielsweise keinesfalls Verschlechterungen beim Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen geben. Ein Mehrkostenvorbehalt, der behinderten Menschen das Leben mitten in der Gemeinde erschwert und auf stationäre Leistungen verweist, sei unakzeptabel. „Unakzeptabel ist auch, wenn behinderte Menschen zum Zwangspoolen von Leistungen verpflichtet werden, so dass sie in ihrer Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt werden. Die derzeitige Anrechnung des Einkommens- und Vermögens muss genauso überwunden werden, wie die Heranziehung von PartnerInnen für die Kosten der nötigen Assistenz“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Im Rahmen der Gesetzesreform dürfe es zudem keiner Schlechterstellung der Blindenhilfe gegenüber der Eingliederungshilfe bei der künftigen Einkommens- und Vermögensanrechnung geben.

Im Bundesteilhabegesetz dürfe es keine Einschränkung des Zugangs zur künftigen Eingliederungshilfe und auch keine Einschränkung bisheriger Kannleistungen geben, die derzeit auch bei einer nicht wesentlichen Behinderung möglich sind. Es dürfe zudem keine Schwächung des SGB IX Teil 1 und damit eines einheitlichen Rehabilitationsrechts geben. Im Bildungsbereich dürfe es ebenfalls keine Verschlechterungen, wie zum Beispiel bei der Elternzuzahlung bei Internatsbeschulung geben. Diese Zuzahlung müsse auf die häusliche Ersparnis beschränkt bleiben. Darüber hinaus dürfe es keinen geschlossenen Leistungskatalog bei Bildungsmaßnahmen geben, der behinderten Menschen Bildungschancen verbaue.

„Wir fordern, dass das neue Bundesteilhabegesetz nicht zu einem Spargesetz mit Leistungsverschlechterungen verkommt, sondern echte Verbesserungen für ein Lernen, Leben und Arbeiten behinderter Menschen im Sinne der Inklusion mitten in der Gesellschaft bringt. Daher ist eine von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung gesetzlich zu regeln, die neben einer flächendeckenden unabhängigen Beratung, auch überregionale Angebote für kleinere Behinderungsgruppen sowie die Förderung des Peer Counselings, also der Beratung von behinderten für behinderte Menschen berücksichtigt“, so Ottmar Miles-Paul.

Hintergrundinformationen zur LIGA Selbstvertretung

Die LIGA Selbstvertretung versteht sich als Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) und als Ansprechpartnerin von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stimme der Verbände behinderter Menschen geht. Dies ersetzt nicht die Einzelvertretung der Mitgliedsorganisationen.