Es ist geschafft: Behinderten-Pauschbetragserhöhung kommt

Berlin: „Es ist geschafft! Heute hat der Bundesrat das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ beschlossen. Es tritt in Kraft, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Gesetzesblatt steht“, dies konnte der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel am 27. November freudig auf seiner Facebookseite verkünden. Und die LIGA Selbstvertretung freut sich mit ihm über diesen Erfolg. Im Mai 2019 hatte Jürgen Dusel die längst überfällige Erhöhung der Behindertenpauschbeträge bei seinem Jahresempfang zusammen mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einem Hauptthema gemacht. Nächstes Jahr können nun immerhin diejenigen behinderten Menschen, die Geld von ihren Steuerzahlungen absetzen können, höhere Pauschbeträge für ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen absetzen. Die Pauschbeträge waren seit 45 Jahren nicht angepasst worden.

Das neue Gesetz sieht dem Facebook-Bericht des Beauftragten zufolge vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Dort heißt es: „Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2.840 Euro statt bisher 1.420 Euro Pauschbetrag. Für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als ‚hilflos‘ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro. Taubblinde werden im Gesetz nun blinden Menschen gleichgestellt und haben ebenfalls Anspruch auf die entsprechenden Pauschbeträge. Zudem sollen die Pauschbeträge bereits ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden können, unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB kleiner 50. Weiterhin soll eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale eingeführt werden.“ Von der Anpassung der Pauschbeträge profitierten alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen – dazu zählten unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.

Link zum Facebook-Eintrag von Jürgen Dusel

Vonseiten der LIGA Selbstvertretung gibt es ein dickes Lob an den Bundesbehindertenbeauftragten, dass er sich in dieser Sache so stark gemacht hat, auch wenn nicht alles erreicht werden konnte, was die Verbände gefordert hätten. Die Selbstvertretungsorganisation freut sich zudem darüber, dass sich der Bundesbehindertenbeauftragte nun auch sehr engagiert der Umsetzung des European Accessibility Acts zuwendet, damit Deutschland hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode ein längst überfälliges gutes Barrierefreiheitsgesetz bekommt.