25. Jahrestagung Psychiatrie-Erfahrener in Kassel

Kassel: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener führt an diesem Wochenende seine 25. Jahrestagung in der Jugendherberge in Kassel durch. Das diesjährige Motto der Jahrestagung lautet „Psychiatrie – Risiken und Nebenwirkungen“. Ziel der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Tagung ist es, das Selbstbewusstsein Psychiatrie-Erfahrener zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen.

Mehr als 140 TeilnehmerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet sind gestern nach Kassel angereistium, um sich auszutauschen. Neben Vorträgen zu den Themen „Fixierungen – Rechtliches, gegenwärtige Praxis und Möglichkeiten damit umzugehen“ und „Wunsch, Wahn und Wirklichkeit – Selbstbestimmung ist keine Genesung“ bietet die Veranstaltung ein Kulturprogramm mit Lyrik und Lieder. Ferner finden parallele Workshops zu den Themen „Konstruktive Mitarbeit der Psychiatrie- Erfahrenen in einer unabhängigen Beschwerdestelle in der Psychiatrie“, „Erfahrungsaustausch junger Psychiatrie- Erfahrener“, „Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung – Wunsch und Wirklichkeit“, „Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka – Mit unserer massiv verringerten Lebenserwartung umgehen“, „Konstruktiv mit Kränkungen umgehen“, „Kreative Aktionen und Kampagnen gegen die Zwangspsychiatrie“, „Meditation der vier Himmelsrichtungen“, „Wie kann ich glücklich sein?!“, „Schamanische Heilweisen – Selbsthilfe im Alltag“ und „Singen für die Seele“ statt.

„Die Risiken und Nebenwirkungen der Psychiatrie sind immens. Hierbei gehe es nicht nur um Schäden und die Lebenszeitverkürzung durch Einnahme von Psychopharmaka, sondern auch um gesellschaftliche Ausgrenzung und massive Einschränkungen von Möglichkeiten, die oftmals mit psychiatrischer Diagnostizierung und Behandlung einhergehen. Dass die Todesfälle im Zusammenhang mit psychiatrischer Behandlung hierzulande immer noch nicht dokumentiert werden, sei ein Skandal. „Seit 2009 ist die UN-Behindertenkonvention auch in Deutschland geltendes Recht. Sondergesetze gegen Menschen mit Behinderungen darf es demnach nicht mehr geben. Die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs) und Unterbringungsgesetze der Länder und die Regelungen im Betreuungsrecht stellen jedoch eine solche Sondergesetzgebung dar. Das darf nicht sein“, heißt es in der Presseinformation zur Tagung, bei der heute auch der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, ein Grußwort sprechen wird.