Partizipationsfonds geht 2017 an den Start

Berlin: Neben der Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der Bundesbehindertenbeauftragten und der langfristigen Absicherung des bisherigen Kompetenzzentrums Barrierefreiheit nun als Fachstelle Barrierefreiheit, ist nach Ansicht von Gabirele Lösekrug-Möller die gesetzliche Verankerung und Etablierung des Partizipationsfonds eine weitere wichtige Errungenschaften des reformierten Behindertengleichstellungsrechts auf Bundesebene. Der Partizipationsfonds soll Anfang nächsten Jahres starten.

Der Fonds soll mit eine Million Euro jährlich ausgestattet sein, gab die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei den Inklusionstagen in Berlin bekannt. Für die Schaffung eines Partizipationsfonds auf Bundesebene haben sich vor allem die Selbstvertretungsorganisationen auf Bundesebene und die LIGA Selbstvertretung stark gemacht. Hiermit sollten die Ressourcen für eine echte Partizipation geschaffen werden, die einigen Gruppen, die nicht über hohe Mitgliedsbeiträge oder entsprechende Ressourcen verfügen, derzeit erheblich erschwert wird. Eigentlich wurde davon ausgegangen, dass der Partizipationsfonds bereits direkt nach Inkrafttreten des reformierten Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes an den Start gehen würde, doch gab es hier wohl verwaltungstechnische Verzögerungen. Man darf nun also gespannt sein, wie die Rahmenbedingungen für den neuen Fonds gestaltet und ob damit wirklich auch Selbstvertretungsorganisationen das Geld bekommen. Eines ist jetzt schon klar, es müssen wieder Projektanträge gestellt werden, eine Festfinanzierung für eine Grundabsicherung der Selbstvertretungsorganisationen wird es mit diesem Instrument nicht geben.