Berlin: Bereits um 8:00 Uhr beginnt heute am 21. April die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und dabei geht es für behinderte Menschen um einiges. Dort fallen nämlich die Würfel, welche Änderungsanträge zum Teilhabestärkungsgesetz vom Ausschuss beschlossen werden und evtl. auch, ob und wann eine Anhörung des Ausschusses zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stattfindet. Heute, am 21. April, haben die Bundestagsabgeordneten in dieser Legislaturperiode noch 66 Tage Zeit, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Nachdem entschieden wurde, dass es am Donnerstag, den 22. April keine Debatte zur 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Plenum des Bundestages geben, sondern der Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wird, löste dies bei Behindertenverbänden bereits Ärger aus. Der Eindruck, dass vor allem die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Debatte zu dem in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftigen Gesetzentwurf scheuen, hat sich mittlerweile verfestigt. Daher blicken heute viele behinderte Menschen und ihre Verbände auf die Ergebnisse der Beratungen des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Denn dort steht auf Tagesordnungspunkt 8 die Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf der Tagesordnung. Man darf also gespannt sein, wie die Beratungen des Ausschusses in diesem Punkt verlaufen. Sollte der Ausschuss sich beispielsweise entscheiden, auch keine Anhörung durchzuführen, wäre dies „ein echter Hammer“, wie es aus der Behindertenszene heißt.
Spannung ist auch beim Teilhabestärkungsgesetz angesagt. Hierzu fand am Montag, den 19. April eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales statt. Bereits heute wird der Ausschuss unter Tagesordnungspunkt 1 über die mittlerweile eingebrachten Änderungsanträge der Fraktionen abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse des Ausschusses sind in der Regel die Basis dafür, was in der zweiten und dritten Lesung des Teilhabestärkungsgesetzes am Donnerstag, den 22. April, mit einer 40minütigen und für 12:10 Uhr geplanten Bundestagsdebatte beschlossen wird. Neben der Frage, ob die Abgeordneten den Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen in Sachen Barrierefreiheit aufgreifen, wird es u.a. auch um die Assistenz im Krankenhaus, einen besseren Gewaltschutz, Regelungen zu Assistenzhunden oder die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Betriebe gehen, die keinen einzigen behinderten Menschen einstellen. Die Frage ist dabei, ob die bereits bei der Anhörung in diesen zentralen Punkten recht unbeweglich erscheinende Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hier noch Handlungsfähigkeit zeigt oder sich mit einer behindertenpolitischen Minireform zufrieden gibt.
Link zur Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 21. April 2021
Link zur Tagesordnung des Bundestagsplenums: https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=16&year=2021