Zwei Jahre LIGA Selbstvertretung

Berlin: Anlässlich des zweiten Jahrestages der Gründung der LIGA Selbstvertretung fordert das Netzwerk von Selbstvertretungsorganisationen klare Standards und die Bereitstellung der nötigen Ressourcen für echte Partizipation im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Nicht zuletzt die Inklusionstage, bei der das Thema Partizipation mit internationalen Akteuren diskutiert wurde, hätten deutlich gemacht, dass dringend eindeutige Kriterien für Partizipationsprozesse nötig sind, bekräftigte Ottmar Miles-Paul vom Sprecherrat der LIGA Selbstvertretung.

„Nicht immer ist Partizipation drin, wo Partizipation drauf steht“, resümiert Ottmar Miles-Paul die derzeitige zum Teil noch äusserst bedürftige Beteiligungskultur behinderter Menschen in Deutschland. Während auf Bundesebene mit der Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) immerhin ein Einstieg in die Förderung der Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen vollzogen wurde, fehlten solche Ressourcen auf Landes- und kommunaler Ebene noch häufig. Dass der geschaffene Partizpationsfonds durchaus noch ausbaufähig ist, zeichne sich bereits nach einem Jahr ab, so dass vom Deutschen Bundestag eine Erhöhung der Mittel für die Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen genauso erwartet werde, wie Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene.

Wichtig sei dabei aber, genau hinzuschauen, denn auch da wo gerne Selbstvertretung drauf geschrieben werde, sei nur selten echte Selbstvertretung drin. „Das System der Behindertenarbeit und -selbsthilfe ist von einem Geist des Parternalismus und von Machtstrukturen geprägt, so dass diejenigen, um die es eigentlich gehen sollte, oftmals nur Randakteure im großen Spiel der Behindertenpolitik und -arbeit sind“, betonte Ottmar Miles-Paul aufgrund langjähriger und immer wieder verärgernder Praxis. Deshalb seien auch die Kriterien, die sich die LIGA Selbstvertretung in Anlehnung an internationale Standards gegeben hat, so wichtig.

Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der LIGA Selbstvertretung erfordern, dass mindestens 75 Prozent der Mitglieder der Organisation behindert sind, dass der gesamte Vorstand der Organisation aus behinderten Personen besteht, dass die Geschäftsführung der Organisation durch eine behinderte Person wahrgenommen wird, dass mindestens 50 Prozent der Leitungsebene (Abteilungs- oder Referatsleitungen, so vorhanden) behinderte Personen sind und dass bei Vertretungsanlässen nach außen behinderte Personen die Organisation repräsentieren sollten.

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