Nur 10 RollstuhlnutzerInnen für Anhörung zugelassen

Berlin (kobinet) Im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz gibt es immer wieder neue Facetten, über die man nur den Kopf schütteln kann. Gut informierten Kreisen zufolge sollen nun bei der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz, der viele Betroffene und Verbände mit Spannung entgegenfiebern, insgesamt nur zehn RollstuhlnutzerInnen im Anhörungssaal zugelassen werden. Sollten sich mehr anmelden, überlege man, für diese die Anhörung in einen anderen Raum zu übertragen.

Die Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Bundestages waren schon in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik geraten. Wenn nun aber bei einem solch wichtigen Gesetzgebungsverfahren wie dem Bundesteilhabegesetz RolltuhlnutzerInnen in einen extra Raum verwiesen werden, sei dies ein starkes Stück, kritisierte der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz Ottmar Miles-Paul. Zu einer Ahhörung gehe man, um direkt mit dabei sein zu können, mit Akteuren vor und nach der Anhörung zu reden und nicht, weil man sich etwas im Fernsehen anschauen wolle.

Für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sind die derzeitigen Pläne für die Anhörung symptomatisch für den ganzen Prozess des Bundesteilhabegesetzes. „Es wird uns wohlwollende Beteiligung vorne herum vorgegaukelt, kaum drehen wir uns aber um, sind wir mit Verschlechterungen konfrontiert oder wie in diesem Fall, werden wir erst gar nicht reingelassen oder in einen Sonderraum verwiesen. Was auch immer hier das Problem des Deutschen Bundestages ist, es ist an der Zeit, dass es gelöst wird.“ Und sie schiebt die Frage nach: „Was wäre, wenn von den derzeit 630 Bundestagsabgeordneten mehr als zehn Personen, also nicht einmal zwei Prozent, einen Rollstuhl oder vergleichbare Hilfsmittel nutzen würden. Wäre dann der Deutsche Bundestag lahm gelegt?“

Zudem sieht es nun auch so aus, dass der Vorschlag der LIGA Selbstvertretung, die Zeit für die Anhörung zu verlängern, vom Ausschuss nicht angenommen wurde. Es soll nun bei den zwei Stunden Anhörung am 7. November von 11.30 – 13.30 Uhr bleiben. Ein weiterer Vorschlag der LiGA Selbstvertretung, dass der Ausschuss, die behindertenpolitischen Sprecher oder das Parlament das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, den Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention begleitend zum laufenden Gesetzgebungsverfahren überprüft, blieb bisher ebenfalls ohne Resonanz. Sage hinterher also niemand, sie oder er habe es nicht gewusst, bzw. wissen können, wenn es Kritik vonseiten des UN-Fachausschusses am Bundesteilhabegesetz hagelt.

Link zu Informationen zur Anmeldung zu Anhörungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, die am 7. November von 11.30 – 13.30 Uhr stattfinden soll