Gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz

Der Deutscher Behindertenrat (DBR), die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsches Rotes Kreuz, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) haben gemeinsam sechs Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die von der Vorsitzenden des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrates, Ulrike Mascher, beim Empfang der Bundesbehindertenbeauftragten vorgestellten Kernforderungen werden zudem von weiteren Verbänden wie der LIGA Selbstvertretung unterstützt.

„Wir fordern, für mehr Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken. Wir fordern, Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen. Wir sagen NEIN zu Leistungskürzungen und -einschränkungen. Wir fordern ein Verfahrensrecht, das Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt. Wir fordern mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben. Wir fordern, Betroffenenrechte nicht indirekt, z. B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden.“ So lauten die Überschriften der gemeinsamen Kernforderungen.

Organisationen, die diese Forderungen teilen und das Papier unterstützen und mitzeichnen möchten, wenden sich bitte per Mail an info@deutscher-behindertenrat.de. Die Unterstützerliste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert veröffentlicht auf www.deutscher-behindertenrat.de.

Link zu den gemeinsamen Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz