Was bringt das Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt konkret?

Kassel: Was das vom Deutschen Bundestag am 20. April 2023 beschlossene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts konkret bringt, bzw, bringen könnte, wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 12. Mai zustimmt, damit hat sich der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, befasst.

Während von einer Reihe von Akteur*innen die Abschaffung der Bußgeldregelungen für Betriebe, die behinderte Menschen nicht ausreichend beschäftigen, und die weiterhin mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Zahlungen für die Ausgleichsabgabe scharf kritisiert wurden, bietet das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts aber auch einige neue Möglichkeiten.

Was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schon seit langem versprochen hat, ist nun mit diesem Gesetz, wenn auch eingeschränkt, gelungen.

Erhöhte Ausgleichsabgabe für Nullbeschäftiger

Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber*innen, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, soll nun eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe gelten. Betriebe mit über 60 Mitarbeiter*innen, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, sollen zukünftig beispielsweise 720 Euro pro nichtbesetzten Arbeitsplatz bezahlen. Das entspricht in etwa einer Verdoppelung des bisherigen Betrages. Dies dürfte von den ca. 45.000 Betrieben, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, zwar nur ca. 10 Prozent betreffen, weil Ausnahmen für die Betriebe unter 60 Beschäftigte mit geringeren Beträgen geschaffen wurden, aber es ist definitiv ein Einstieg in die Idee von „Nulltoleranz gegenüber Nullbeschäftigern“. Insgesamt wurden die Beträge für die Ausgleichsabgabe leicht angehoben, so dass die für die Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel ansteigen dürften. Dass dies noch ausbaufähig ist, das wurde während der Bundestagsdebatte und auch von verschiedenen Akteur*innen aus der Behindertenpolitik deutlich gemacht.

Wichtig ist auch, dass mit dem Gesetz endlich geregelt wurde, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe nicht mehr für Werkstätten für behinderte Menschen genutzt werden dürfen. Eine längst überfällige Regelung, die hoffentlich die Eingliederung statt die Ausgliederung behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Bessere Fördermöglichkeiten im Rahmen des Budget für Arbeit

Auch wenn das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes kaum Einfluss auf die ca. 320.000 behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn und ohne echte Arbeitnehmer*innenrechte beschäftigt sind, haben dürfte, gibt es beim Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstatt Verbesserungen. So wurde die Deckelung der Förderung im Rahmen des Budget für Arbeit aufgehoben, so dass die Eingliederungshilfeträger zukünftig den vollen im Gesetz vorgesehenen Betrag bezahlen können und dies hoffentlich auch tun. Bisher gab es neben der Regelung, dass bis zu 75 Prozent der Arbeitnehmerkosten im Rahmen des Budgets gefördert werden können, unterschiedliche Deckelungen in den verschiedenen Bundesländern. Dies erschwerte die Nutzung des Budgets für Arbeit zusätzlich und sorgte zuweilen für Konfusion.

Doppelte Anrechnung für Nutzer*innen des Budget für Arbeit

„Ein schwerbehinderter Mensch, der unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt war oder ein Budget für Arbeit erhält, wird in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.“ So lautet eine Regelung, die im Gesetzgebungsverfahren durch Änderungsanträge von der SPD, den Grünen und der FDP ins Gesetz mit aufgenommen wurden. Diese Regelung erhöht den Anreiz für Arbeitgeber*innen, behinderten Menschen eine Alternaitve zur Werkstatt für behinderte Menschen zugunsten einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten.

Angenommen ein Betrieb mit über 60 Beschäftigten, der bisher keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigt hat, stellt eine Person ein, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet hat und nun ein Budget für Arbeit bekommt. Der Betrieb bekommt dann nicht nur den Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent der Arbeitnehmerkosten, sondern spart auch mindestens zwei Jahre lang für jeden nicht besetzten Platz 720 Euro Ausgleichsabgabe, also insgesamt 1.440 Euro pro Monat. Was sollte da aus finanzieller Sicht noch einer Beschäftigung behinderter Menschen aus Werkstätten entgegenstehen?

Kosten für Jobcoaching können übernommen werden

Ebenfalls mittels des Änderungsantrages der Abgeordneten der Ampelkoalition wurden im Gesetzgebungsverfahren auch die Übernahme von Kosten für ein Jobcoaching mit ins Gesetz aufgenommen. Dies ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um behinderte Menschen bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Beschleunigung der Bearbeitung von Anträgen beim Integrationsamt

Selbst wenn der Wille von Arbeitgber*innen besteht, behinderte Menschen einzustellen, bzw. weiterzubeschäftigen, scheitert dies immer wieder an den bürokratischen Hürden bei der Leistungsgewährung. Der Gesetzentwurf sieht daher zur Beschleunigung der Verfahren eine Genehmigungsfiktion bei Integrations- bzw. Inklusionsämtern vor. Wenn ein Antrag, für den alle notwendigen Unterlagen vorliegen, länger als sechs Wochen nicht beschieden wird, gelten die beantragten Leistungen dem Gesetz nach als genehmigt. Dies könnte eine wichtige Regelung sein, denn oft verzweifeln behinderte Menschen und Arbeitgeber*innen an den mühsam mahlenden bürokratischen Mühlen.

Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden

Dies sind einige der im Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, die in Kraft treten können, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Diese Zustimmung ist derzeit allerdings noch mit großen Fragezeichen versehen, weil sich bereits in der Bundestagsdebatte die CDU/CSU als große Bremser erwiesen und dem Gesetz vor allem auch deshalb nicht zugestimmt hat, weil die Ausgleichsabgabe ihrer Ansicht nach nicht erhöht werden sollte. Frei nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich bloß nicht naß“ agiert die Union hier seit Jahren eher destruktiv, so dass die Zustimmung der Länder, in denen die CDU oder CSU beteiligt sind, dem Gesetz nicht zustimmen oder sich enthalten könnten.

Vor dem Spiel ist leider auch hier nach dem Spiel, so dass sich die Behindertenverbände nun bei den Ländern dafür einsetzen müssen, dass ein ohnehin mit angezogener Handbremse verfasstes Gesetz nicht noch blockiert wird. Das sind leider die Realitäten im 15. Jahr nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland, die einen inklusiven Arbeitsmarkt vorsieht.

Link zu weiteren Infos zum Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestags